Donnerstag, 11. April 2019

Krabbenkutter HE31 - Stoffel

 in Arbeit

Dienstag, 2. April 2019

In Köln darf wieder mit Schiffsmodellen gefahren werden !


Zum Schiffsmodell-Verbot in Köln :

Es gibt einen ersten Teil-Erfolg. Das Ordnungsamt wird auf 5 Gewässern das fahren mit Schiffsmodellen NICHT mehr verfolgen. Das soll nur eine kurzfristige Lösung sein bis im Herbst/Winter der neue Landschaftsplan die Ausnahme-Regelungen als Vorschrift festschreibt. Dann wird es wahrscheinlich auch zu weiteren Gewässer-Freigaben kommen. Daran wird noch gearbeitet, Vorschläge dazu wurden von uns gemacht.

Fahren könnt ihr jetzt hier :

ADENAUER WEIHER
Gesamte Wasserfläche.

AACHENER WEIHER
Gesamte Wasserfläche.

KALSCHEURER WEIHER
Nur die für den Kahnverleih abgesperrte Fläche, nicht auf dem Rest des Weihers !


Volksgarten Weiher
Gesamte Wasserfläche.

FÜHLINGER SEE
Hier hat sich nichts geändert. Der See durfte aufgrund der See-Ordnung ja schon immer mit Segelbooten befahren werden. Bei dieser Einschränkung bleibt es vorerst.

Es gilt eine offiziell Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h. Das ergibt sich leider aus dem NRW Wasserwirtschafts-Gesetz (Gemeingebrauch) da kommen wir nicht drum herum !

Dampfmaschinen können von dieser "Duldung" leider noch nicht erfasst werden, werden aber in dem späteren Landschaftsplan ausdrücklich mit erlaubt werden.

Verbrenner sind (und bleiben) verboten.


Diese Regelung ist allerdings noch so neu das es noch ein paar Tage brauchen wird bis alle Mitarbeiter des Ordnungsamtes davon wissen.
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Auf allen anderen Gewässern (auch dem Decksteiner Weiher !) gilt das Verbot derzeit weiter. Speziell am Thema Decksteiner Weiher bleiben wir aber auf jeden Fall dran !

Bitte haltet euch an die Auflagen, ihr gefährdet sonst das Gesamtprojekt (Aufnahme in den Landschaftsplan der Stadt).


Viele Grüße, Andreas Konietzny und Holger Meyer