Zum
Schiffsmodell-Verbot in Köln :
Es
gibt einen ersten Teil-Erfolg. Das Ordnungsamt wird auf 5 Gewässern
das fahren mit Schiffsmodellen NICHT mehr verfolgen. Das soll nur
eine kurzfristige Lösung sein bis im Herbst/Winter der neue
Landschaftsplan die Ausnahme-Regelungen als Vorschrift festschreibt.
Dann wird es wahrscheinlich auch zu weiteren Gewässer-Freigaben
kommen. Daran wird noch gearbeitet, Vorschläge dazu wurden von uns
gemacht.
Fahren
könnt ihr jetzt hier :
ADENAUER
WEIHER
Gesamte
Wasserfläche.
AACHENER
WEIHER
Gesamte
Wasserfläche.
KALSCHEURER
WEIHER
Nur
die für den Kahnverleih abgesperrte Fläche, nicht auf dem Rest des
Weihers !
Volksgarten Weiher
Gesamte Wasserfläche.
FÜHLINGER
SEE
Hier
hat sich nichts geändert. Der See durfte aufgrund der See-Ordnung ja schon immer mit Segelbooten befahren werden. Bei dieser Einschränkung bleibt es vorerst.
Es
gilt eine offiziell Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h. Das ergibt
sich leider aus dem NRW Wasserwirtschafts-Gesetz (Gemeingebrauch) da
kommen wir nicht drum herum !
Dampfmaschinen
können von dieser "Duldung" leider noch nicht erfasst
werden, werden aber in dem späteren Landschaftsplan ausdrücklich
mit erlaubt werden.
Verbrenner
sind (und bleiben) verboten.
Diese
Regelung ist allerdings noch so neu das es noch ein paar Tage
brauchen wird bis alle Mitarbeiter des Ordnungsamtes davon wissen.
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Auf
allen anderen Gewässern (auch dem Decksteiner Weiher !) gilt das
Verbot derzeit weiter. Speziell
am Thema Decksteiner Weiher bleiben wir aber auf jeden Fall dran !
Bitte
haltet euch an die Auflagen, ihr gefährdet sonst das Gesamtprojekt
(Aufnahme in den Landschaftsplan der Stadt).
Viele
Grüße, Andreas Konietzny und Holger Meyer
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